Pfeiffer v. Deutsche Bank

OLG Frankfurt vom 13.11.2019 zum Az. 17 U 247/18, Pfeiffer v. DB, rechtskräftig

OLG Frankfurt rückt  mit dieser rechtskräftigen Entscheidung von bisheriger, der Deutschen Bank folgender Rechtsprechung ab, wonach ein Darlehensvertrag bei der Deutschen Bank erst Monate nach Auszahlung des Geldes an den Kunden und Monate nach Beginn der Zins- und Tilgungsleistungen formal (durch Zugang der Vertragsunterlagen beim Kunden) zustande komme und stellt (fast korrekt) richtig, daß er konkludent durch die erste Inanspruchnahme des Geldes in Form der Überweisung an einen Gläubiger zustande kommt. Und: OLG Frankfurt stellt korrekt fest, daß die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen durch die Bank nicht die gleichzeitige Geltendmachung von Bereicherungsansprüche ist, ohne daß hierzu irgendetwas vorgetragen wird