Newsletter vom 18.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Streit um die Frage, ob die Bundesregierung und die Landesregierungen mit ihren Lockdown Anordnungen und nun der Maskenpflicht rechtmäßig oder rechtswidrig, ja verfassungswidrig handeln, spitzt sich zu. Immer mehr Wissenschaftler liefern die Fakten für die Feststellung, daß diese Maßnahmen verfassungswidrig waren, vielleicht vertretbar für zwei oder drei Wochen, danach aber nicht mehr. Immer ehr Bürger (nicht: Verschwörungstheoretiker) machen sich ein eigenes Bild von den Zahlen, aber auch davon, daß das Schwedenmodell funktioniert.

Während aber das Corona-Thema alles anderes ausblendet, brennen wirkliche, zu Panik Anlaß gebende Großfeuer unerkannt im Hintergrund ab. Denn die beiden bislang nur vor sich hin-schwelenden Kriegsschauplätze an der Finanz- und Wirtschaftsfront einerseits und der Euro- und EU-Front andererseits haben sich unbemerkt in ein flammendes Inferno verwandelt.
Newsletter-Themen im Überblick:
EuGH einerseits und BGH und BVerfG ande-rerseits streiten um die juristische Macht in Europa und Deutschland: Verfassungsge-richtsurteil vom 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a. sowie XI. Senat des BGH zum EuGH-Widerrufsrecht vom 31.03.2020 XI ZR 198/19

Schadensersatzansprüche wegen der Corona-Maßnahmen leicht über § 56 Bundesinfekti-onsgesetz durchsetzbar

Wir sammeln die Ansprüche derjenigen, de-ren bereits (u.a. über FEWO Direkt) bezahlte Ferienwohnungs-Reisen nicht stattgefunden haben, aber deren Bezahlung bislang nicht zurück erstattet wurde und setzen sie direkt in den USA durch
I. Nochmals zum Corona-Schattenboxen
Zunächst zum Corona-Schattenboxen: Ich glaube nicht an Verschwörungstheorien als Erklärung für auf den ersten Blick aberwitziges Vorgehen von Regierungen. Sondern ich glaube, daß es hier um schlicht unintelligentes Verhalten und Feigheit, bzw. fehlende Souveränität geht.

Das beruht meiner Überzeugung nach darauf daß die Verantwortlichen sich unbegreiflicher-weise nur einseitig bei den Panikorchester-Dirigenten informierten, die andere Seite aber igno-rierten. Es kann dabei nicht oft genug klargestellt werden, daß diese andere Seite nicht wirre Verschwörungstheoretiker mit kruden Thesen sind. Sondern diese andere Seite sind hoch ange-sehene und über jeden fachlichen wie persönlichen Zweifel erhabene Wissenschaftler wie die Professoren John Ioannides, Sucharit Bhakdi, Hendrick Streeck, Karin Mölling, Klaus Püschel, Stefan Homburg, und sehr, sehr viele andere mehr, darunter auch der mit seiner umfangreichen Faktensammlung hochverdienstvolle Dr. Bodo Schiffmann und Dr. Wodarg.

Bereits das im letzten Newsletter angesprochene und auszugsweise zitierte Panik-Papier des Bundesinnenministerium belegt, daß die Bundesregierung die Menschen gezielt in Panik ver-setzt hat, damit sie ohne Fragen zu stellen, tun, was man ihnen sagt. Jetzt ist auch noch ein wei-teres, detailliert ausgearbeitetes Papier aus dem BMI bekannt geworden, das Fehlalarm-Papier. Dieses belegt minutiös, daß die Maßnahmen, weil auf einseitiger Informationsgrundlage basie-rend, keine belastbare Grundlage haben, und sofort aufgehoben werden müßten. Bereits die ersten 9 Seiten verfassen einen umfassenden Überblick hierüber, es folgen dann detailliere Fak-ten, die übrigens bislang das Ministerium nicht bestritten, sondern nur den Autor kaltgestellt hat:

Link zum Fehlalarm-Papier: https://www.fuellmich.com/wp-content/uploads/content/newsletter/download/st-kohn-fehlalarm.pdf

Denn von den angekündigten hunderttausenden oder gar millionenfachen Corona-Toten war und ist in Deutschland nichts zu sehen, im Gegenteil, wir habenkeine Übersterblichkeit. Insbe-sondere angesichts des Inhalts des Panik-Papiers, und erst Recht nun auch des Fehlalarm-Papiers, türmt sich ein Berg von Fragen auf, und der wird jeden Tag größer. Die wichtigste lau-tet: Hat sich die Politik aus Feigheit, bzw. fehlender Souveränität eingebunkert und beharrt des-halb auf der Fortsetzung des offensichtlichen Sinnlosen? Das wäre nicht nur wegen der im Fehl-alarm-Papier detailliert geschilderten Corona-Kollateralschäden eine Katastrophe. Sondern auch, weil zwei wirkliche, im toten Winkel der Corona-Diskussion unbemerkt gebliebene Groß-brände unbekämpft blieben.
II. Zu den beiden wirklich zu Panik berechtigenden Großkatastrophen Finanzkrise und EU-Krise, insbesondere
1.
Denn: Die Finanzkrise und die nie gelöste Euro/EU-Krise drohen unseren Wohlstand, auch unse-re Renten und obendrein die Einheit Europas zu zerstören:

Erstens: Die Gelddruckmaschinen lassen jetzt in geradezu märchenhafter Weise Sterntaler vom Himmel regnen (nicht wirklich für jeden, aber jedenfalls ohne Probleme für die Konzerne). Das Ende dieses Liedes kann nur sein, daß die inzwischen höchstverschuldeten Staaten und Unter-nehmen (Kredite waren und sind ja praktisch kostenlos) ihre jetzt nicht mehr bezahlbaren Schulden nur noch über eine wahrscheinlich nicht kontrollierbare Inflation wieder loswerden. Die aber würde dann in gleicher Weise die Geldvermögen der Sparer wegschmelzen lassen.

Zweitens hat soeben das Bundesverfassungsgericht mit seiner jüngsten Entscheidung vom 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a. zur Verfassungswidrigkeit dieses schrankenlose Gelddruckens dem Euro und der EU den Boden unter den Füßen weggezogen, wie die internationale Presse, z.B. der Economist und die New York Times völlig korrekt erkannt haben (z.B. ECONOMIST vom 07.05.20 unter dem Titel Germany’s highest court takes issue with the European Central Bank)

Schadensersatz für die Corona-Schäden können Ihnen ordentlich arbeitende Rechtsanwälte vergleichsweise problemlos über § 56 Infektionsschutzgesetz verschaffen, ohne daß es dabei überhaupt darauf ankommt, ob die Maßnahmen fehlerhaft oder gar schuldhaft waren; was bei-des nach meiner Überzeugung der Fall ist. Wir werden aber mit der neuen Juristengruppe und mit Hilfe eines öffentlichen Forums von Wissenschaftlern und Juristen nachweisen, daß erstens sogar ein schuldhaftes Verhalten der Regierungen vorliegt, und zweitens den Weg der Sammel-klage hierfür bereiten.

Details dazu folgen im nächsten Video.

Aber für die Bewältigung der Finanz- und Eurokrise reichen ordentlich arbeitende – wenngleich sich derzeit mehrheitlich wegduckende – Juristen nicht aus. Vielmehr bedarf es dazu mündiger Bürger, die endlich kritische Fragen stellen und die Politik zu angemessenem Handeln zwingen. Denn das, was jetzt mit der – meiner Meinung nach viel zu spät kommenden und deshalb zer-störerischen – Entscheidung des BVerfG in Gang gesetzt worden ist, kann nur noch schadens-mindernd eingefangen werden, aber nicht mehr gerettet werden.

Dazu bedarf es nicht einer bloß einseitigen, politisch-schwelgenden Europa-Friede-Freude-Eierkuchen-Harmoniebekundung. Sondern für diese Schadensminderung bedarf es einer scho-nungslosen Betrachtung aller seit vielen Jahren schon die EU plagenden, aber – trotz Brexit – ignorierten Probleme. Eines davon ist eine völlig aus dem Ruder gelaufene, hochkorrupte und insbesondere die Ostblock-Oligarchen bedienenden Agrar-Subventionspolitik, über die die New York Times umfangreich berichtet hat (New York Times vom 03.11.2019: The Money Farmers: How Oligarchs and Populists Milk the EU).

Die Warnung aus Karlsruhe hätte schon vor Jahren kommen müssen, nicht erst jetzt, wo das Kind im Brunnen liegt, denn es ist schon lange erkennbar, daß der EU-Hybrid, den wir haben, irgendwo zwischen EWG und Vereinigte Staaten von Europa unbeweglich stecken geblieben ist. Die EWG war gut. Dabei, plus freie Grenzen i.S. des Schengen-Abkommens, hätte man es zu-nächst belassen sollen. Jetzt ist es zu spät, da erst die jetzt nicht mehr beherrschbare Panik we-gen der Vergemeinschaftung der überwiegend von anderen gemachten Schulden und die deut-sche Angst, das alles zurückzahlen zu müssen, das Gericht zum Handeln zwang. Viel früher hätte das Gericht aufzeigen müssen, dass vollkommen schrankenloses Gelddrucken nicht aus der Kri-se hinausführen kann sondern immer tiefer hineinführt. Und vielleicht bei der Gelegenheit auch darauf hinweisen sollen, daß die inzwischen überschuldeten Südstaaten und die autokratischen ehemaligen Ostblockländer nicht in diese EU passen. Jetzt kann das Urteil nur noch als Signal der Auflösung gesehen werden.

Mit sehr viel Glück wird es vielleicht gelingen, so etwas wie die alte EWG wieder herzustellen, wo jeder seine kulturelle Identität behält, was ja für die meisten Europ0äer sehr wichtig ist, aber auch seine eigene auf- und abwertbare Währung. Ansonsten war’s das für diese EU als Schirm für Europa. Denn ein früher wegen dieser Schwierigkeiten mal angedachtes „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ mit einer Kern-EU bestehend aus den Nordländern und den Benelux-Ländern werden die anderen Länder jetzt – zu Recht, weil wir es schlicht zu weit kommen lassen haben – als Diskriminierung ansehen.

2.
Aus meiner Sicht, wie auch aus Sicht der neuen Gruppe (vorläufiger Name nach wie vor Legal Eagles for Democracy) ist das vorrangig zu verfolgende Ziel die erstmalige Herstellung von Waf-fengleichheit zwischen Verbrauchern einerseits und das Recht brechenden Konzernen anderer-seits durch die Einführung insbesondere

– Echter Sammelklagen im Sinne der Class Action,
– Eines echten Beweisrechts im Sinne der Discovery

in das deutsche Recht. Dafür bietet diese Corona-Krise ein geradezu perfektes Sprungbrett, da niemals mehr Menschen durch ein und dieselbe Pflichtverletzung (dieses Mal nicht eines Kon-zerns, sondern der Bundes- und Landesregierungen). Details hierzu und aber auch dazu, wie die Auseinandersetzung des nach wie vor bankenschützenden XI. Senats des BGH mit dem verbrau-cherschützenden EuGH betreffend das Widerrufsrecht ausgehen wird (insoweit ist sonnenklar, daß der EuGH die absolute, letztinstanzliche Lufthohheit hat, ansonsten droht der Bundesre-publik ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission) mehr im nächsten Newslet-ter.

Vor diesem Hintergrund sollten wir uns möglichst schnell von der Scheinpandemiedebatte ver-abschieden und uns diesen wirklichen Problemen zuwenden.

Schlußendlich sollte diese Corona-Gelegenheit aber auch für eine Neuorientierung aller Resour-cen hin zu einer Priorität für Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit genutzt werden.

3.
Eine Vielzahl von bereits gebuchten und bezahlten Reisen in Ferienwohnungen und Ferienhäu-ser konnten wegen Corona nicht angetreten werden. Die dafür erbrachten Zahlungen werden von fast allen Veranstaltern zurückgehalten (vermutlich, weil sie das Geld ausgegeben haben, denn auch bei den Wohnungs- und Hauseigentümern kam das Geld nicht an).

Diese Ansprüche auf Rückerstattung sammeln wir nunmehr, um sie direkt hier in den USA durchzusetzen, wo die wichtigsten Veranstalter ihren tatsächlichen Sitz haben.
Mehr zu den vergleichsweise leicht durchsetzbaren Corona.-Schadensersatzansprüchen, die insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen und Selbständigen entstanden sind, aber auch zu den Reiseerstattungsansprüchen folgt in etwa einer Woche im nächsten Video und dem begleitenden Newsletter.
Mit freundlichen Grüßen

Reiner Fuellmich

(Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Dr. Reiner Fuellmich, LL.M., Senderstraße 37 in 37077 Göttingen)

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