Newsletter vom 06.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verbraucherschutz funktioniert in deutschen Gerichten in aller Regel nicht. Das ist insbesondere daran leicht zu erkennen, daß ein und derselbe Sachverhalt (z.B. betrügerische Schrottimmobilienfinanzierungen durch Banken und betrügerische Abschaltvorrichtungen von PKW-Herstellern) ohne große Probleme in den amerikanischen Gerichten zu Gunsten der Verbraucher und gegen die Deutsche Bank und VW entschieden werden, während deutsche Gerichte – nicht alle, aber sehr viele – insbesondere in Fällen mit strukturellem Ungleichgewicht (mächtiger und finanzstarker Betrügerkonzern auf der einen Seite und einzelner Verbraucher auf der anderen Seite) in der Regel zu Gunsten der Konzerne entscheiden, weil sie nämlich nur einseitig deren Behauptungen zur Kenntnis nehmen, nicht aber den Vortrag der Verbraucher.
Newsletter-Themen im Überblick:
Sensationsurteil des EuGH vom 26.03.20 zum Az. C-66/19 zum Widerruf von rund € 1,2 Billionen an Immobilienkrediten, aber auch von rund € 340 Mrd. (z.B. für den Erwerb von Computern, usw.) wird von uns notfalls bis zum EuGH durchgesetzt werden

Schadensersatzansprüche wegen der Corona-Maßnahmen und neue Gruppe von Juristen, Journalisten und Medizinern für die Aufarbeitung und Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche
I. Nochmals zum EuGH-Widerrufsrecht
Daß auf deutsche Gerichte insoweit – betreffend diesen Verbraucherschutz – kein Verlaß ist (auf die völlig nutzlosen Aufsichtsbehörden wie die BaFin erst Recht nicht), zeigt insbesondere die sensationelle Entscheidung des EuGH vom 26.03.2020 zur Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen. Erst der EuGH stellte klar, daß die typischerweise von deutschen Banken und Lebensversicherungen verwendeten Widerrufsbelehrungen (die wegen ihrer zahlreichen sogenannten Kaskaden-Verweisungen unüberschaubar und unverstehbar sind) falsch sind, und also die Frist für den Widerruf nicht in Gang setzen, so daß der Widerruf auch heute noch erklärt werden kann. Wie wenig auf deutsche Gerichte insoweit Verlaß ist, zeigt insbesondere die Reaktion des XI. Senats des BGH, welcher diese vollkommen unverstehbaren Widerrufsbelehrungen zu Gunsten der Banken und Lebensversicherungen in für ihn typischer Weise stets durchgewunken hat und auch jetzt noch meint, sie seien ausreichend. Dies wird im Ergebnis offene Rechtsbeugung bedeuten. Denn es ist – da es hier um Europarecht geht – der EuGH und nicht der BGH, welcher solche Fragen letztinstanzlich und für alle europäischen Gerichte verbindlich klärt.

II. Zu den Corona-Schadensersatzansprüchen
1. Grundsätzlich zur Sammelklage und zum Discovery-Beweisrecht
Wie Sie möglicherweise wissen, bin ich mit meinen Kollegen seit 26 Jahren in Deutschland und in Kalifornien als Rechtsanwalt im Verbraucherschutz tätig. Vor dem Hintergrund meiner jahrelangen Tätigkeit an der Universität Göttingen im Arzt- und Arzneimittelrecht, am UCLA Medical Center in Los Angeles, sowie in den Ethikkommissionen der Universitätsklinik Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover äußere ich mich deshalb hier mit einer klaren juristischen Einschätzung zur Corona-Krise: Für die Durchsetzung der Corona-Schadensersatzansprüche ist die auch von der EU-Kommission seit langem für Deutschland geforderte echte Sammelklage im Sinne der amerikanischen Class Action die einzig sinnvolle Klageform. Dies streben wir an.

Mit „wir“ meine ich Folgendes: Inzwischen bin ich Mitglied der sich gerade unter dem vorläufigen Namen Legal Eagles for Democracy, kurz LED, gründenden Gruppierung von Juristen, Medizinern und Journalisten. Dort ist auch mein Freund Dr. Wolfgang Wodarg Mitglied, ein erfahrener Lungenfacharzt, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, Leiter eines Gesundheitsamtes und ein kluger Mensch insbesondere im Zusammenhang der sogenannten Corona-Krise. Alle anderen sind – neben einem erfahrenen Journalisten mit Professorentitel – hochkarätige, angesehene Juristen, die selbst entscheiden werden, wann sie ihre Namen öffentlich bekannt geben werden.

Jetzt dazu, was Corona mit der bereits oben angesprochenen Class Action zu tun hat: Die Grundüberzeugung aller Mitglieder von Legal Eagles for Democracy ist die, daß Verbraucherschutz – immerhin ein tragendes Staatsziel der EU – im Rahmen des gegenwärtigen deutschen Zivilprozeßrechts nicht funktioniert, wie eingangs erwähnt. Es gibt insoweit keine Waffengleichheit vor deutschen Gerichten. Beispiele dafür sind die fortgesetzten Betrügereien der Deutschen Bank, aber auch die Dieselbetrügereien von VW auf. Nicht alle, aber viele deutschen Gerichte sind nur scheinbar unabhängig. Sie beugen sich in diesen Rechtsstreiten unter grobem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, konkret: unter Verletzung des Grundsatzes audiatur et altera pars willenlos diesen beiden hier beispielhaft genannten Konzernen indem sie ungeprüft deren in aller Regel vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen übernehmen und quasi am laufenden Meter falsche Urteile zu Gunsten dieser Konzerne fällen. Der alte römisch-rechtliche Grundsatz audiatur et altera pars bedeutet, daß kein Richter ein Urteil fällen darf, ohne daß er auch die Argumentation der anderen Partei des Rechtsstreits angehört und ggf. Beweis erhoben hat. Das geschieht hier aber sehr häufig so daß schlußendlich der Eindruck sich verfestigt, daß die Entscheidungen dieser Gerichte zu Gunsten der Konzerne schon in dem Moment feststehen, wenn der Schriftsatz der Bank oder des Automobilkonzerns eintrifft, ohne daß sich der Verbraucher überhaupt die Mühe machen sollte, seine Sichtweise und Argumentation darzulegen, weil die ohnehin keine Rolle spielt und deshalb vom Gericht auch nicht oder nur scheinbar zur Kenntnis genommen wird.

Demgegenüber kommen US-amerikanische Gerichte insbesondere in Kalifornien bei ein und demselben Sachverhalt (Schrottimmobilienfinanzierung der DB und betrügerische Abschaltvorrichtungen in den VW-PKW) und bei weitestgehend deckungsgleichem Recht nicht nur zu hohem Schadensersatz für die Verbraucher, sondern – weil beide Konzerne vorsätzlich/absichtlich betrogen – zu Strafen in ein, bzw. zweistelliger Milliardenhöhe. Darüber hinaus wurden beide Konzerne gezwungen, öffentlich und schriftlich den von ihnen begangenen Betrug zu gestehen und sich hierfür zu entschuldigen.

Woran liegt diese völlig unterschiedliche Reaktion der Gerichte? Erstens daran, daß es in den USA die echte Sammelklage gibt, die sogenannte Class Action. Dabei klagt ein Mitglied einer großen Gruppe von in gleicher Weise durch ein und denselben Fehler Geschädigten repräsentativ für alle anderen. Wer sich der Gruppe (Class) anschließt, gewinnt oder verliert automatisch mit dem repräsentativen Kläger. Es bedarf also nicht wie im deutschen Recht einer Vielzahl von Einzelklagen über immer den selben Sachverhalt, mit jeweils hohen Kosten und meist langer Verfahrensdauer für den einzelnen Verbraucher. Und zweitens liegt es daran, daß es hier in den USA ein echtes Beweisrecht gibt, die sogenannte Discovery, welches verhindert, daß Konzerne wie bei uns in Deutschland üblich (insbesondere die Deutsche Bank, aber auch andere Banken haben dies tausendfach vorgemacht) Beweismittel zurückhalten oder gar vernichten. So etwas würde in den USA als Beweisvereitelung sofort zum sofortigen Prozeßverlust für den Konzern führen.

Das ist die Grundproblematik auf deren Basis sich die LED-Gruppe formiert hat, und diese beiden Reformen des deutschen Zivilprozeßrechts – Einführung einer class action und eines Beweisrechts gem. der Discovery – sehen wir als unabdingbar an; es gibt aber auch bereits Bemühungen, eine class action in den USA zu erheben, der sich dann auch eine Reihe von deutschen Geschädigten anschließen können würden.

2. Die Schadensersatzansprüche der durch die staatlichen Corona-Maßnahmen, insbeson-
dere den sog. Lockdown Geschädigten
Die sogenannte Corona-Krise zeigt nun in beispielhafter Weise die perfekte Eignung der class action für die Durchsetzung massenhafter Schadensersatzansprüche. Denn noch niemals wurden durch ein und denselben Fehler, nämlich durch die im „Lockdown“ gipfelnden staatlichen „Maßnahmen“, so unfaßbar hohe Schäden für so viele Menschen verursacht. Insbesondere betrifft dies das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, die kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch die Selbständigen. Eine Projektgruppe, bzw. ein Ausschluß innerhalb der Legal Eagles for Democracy hat sich deshalb entschlossen, sich für die weitere Arbeit auf den Corona-Zusammenhang zu konzentrieren und für die juristische Durchsetzung der Schadensersatzansprüche dieser Maßnahmen-Geschädigten zu sorgen.

Denn:

Tatsächlich ist die Corona-Grippe (dies soll nichts verharmlosen, denn Jedermann weiß, daß jede Grippe für Vorgeschädigte gefährlich ist) an Deutschland quasi spurlos vorüber gegangen, wie alle öffentlich zugänglichen Zahlen u.a. auch des Robert Koch Institutes belegen. Es gibt hier keine Übersterblichkeit, sondern eine Untersterblichkeit, der Lockdown wurde beschlossen, als die Infektionen bereits wieder zurück gingen. Für die aufgrund von Meldungen aus dem Ausland auch in Deutschland trotzdem anhaltende Panik gibt es bei genauerem Hinsehen keine Grundlage.

Denn die mit den dazu passenden Horrorbildern übermittelten hohen Mortalitätsraten aus u.a. New York, London und Bergamo (aber eben nicht aus anderen Teilen der dazugehörigen Länder) betrafen zum einen wie auch bei jeder anderen Grippe hochbetagte und zudem schwer Vorgeschädigte. Und zum anderen gibt es sehr konkrete neue Hinweise darauf, daß Todesfälle zu einem nicht geringen Teil nicht auf dem Corona-Virus, sondern auf grober medizinischer Falschbehandlung und jeweils desaströsen Gesundheitssystemen beruhen (detailliert nachzulesen bei www.wodarg.com/). Neue offizielle Zahlen aus Italien belegen außerdem, daß tatsächlich 96% der Verstorbenen nicht am Corona-Virus, sondern an jeweils etwas anderem verstarben, u.a. in einem sehr anschaulichen Video auf YouTube anzusehen unter www.facebook.com/frieden.rockt/videos/klartext-in-italien/621167685136163/

Drei Dinge legen für mich persönlich den Verdacht nahe, daß das ignorante Beharren auf der Fortsetzung der vielleicht am Anfang sinnvollen, aber seit vielen Wochen sinnlosen Maßnahmen nicht nur auf der fehlenden Souveränität, Fehler einzugestehen beruht. Sondern womöglich ist dieses jetzt geradezu irrsinnige Beharren auch Konsequenz eines gezielten Lobbyismus der Pharmaindustrie, deren Ziel die für sie lukrative Impfplicht für alle ist.

a. Das interne Panik-Papier der Bundesregierung
Ein internes „Corona-Strategie“-Papier des Bundesinnenministerium enthält u.a. folgende Vorgaben, welche das gezielte In-Panik-Versetzen der Bevölkerung ohne irgendeinen Zweifel belegen (nachzulesen u.a. unter dieser Veröffentlichung im FOCUS: www.focus.de/politik/deutschland/aus-dem-innenministerium-wie-sag-ichs-den-leuten-internes-papier-empfiehlt-den-deutschen-angst-zu-machen_id_11851227.html

„Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, soll… verdeutlicht werden: viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll nach Luft ringend zu Hause… Kinder stecken sich an, z.B. bei Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer qualvoll zu Hause stirbt und sie haben das Gefühl, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind erleben kann.“

Wohlgemerkt: Dies sind wörtliche Zitate aus einer Handlungsanweisung der Regierung für gezielte Panikmache.

b. Der ARTE-Beitrag „Profiteure der Angst“ sieht aus, als wäre er heute gedreht worden,
betrifft aber die längst vergessene „Schweine-Grippe“ aus 2009 und entlarvt die auch
jetzt wieder offensichtlichen Interessen der Pharmaindustrie
Es existiert ein über YouTube abrufbarer Arte-Bericht „Profiteure der Angst“ über die Schweinegrippe aus 2009, die rücksichtslose und auch vor dreisten Lügen nicht zurückschreckende Einflußnahme der Pharmaindustrie auf die Politik minutiös darlegt. Bei jedem Betrachter wird dieser Bericht unweigerlich ein deja vu Gefühl betreffend das aktuelle Geschehen hervorrufen: youtu.be/VhW8o36Nh9A

c. Die Zerstörung der Meinungsfreiheit und Aufhebung des obersten Grundsatzes für jede
Entscheidungsfindung: audiatur et altera pars = Höre die andere Seite an
Es hat eine nahezu vollständige Zerstörung der in Art. 5 Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit stattgefunden, jedenfalls soweit die Mainstream-Berichterstattung einschließlich der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien betroffen ist. Denn wissenschaftliche Meinungen anderer als der Panikmacher, darunter auch des Vorgängers von Prof Drosten, Prof. Detlef Krüger aber auch der ebenso angesehenen Professoren Bhakdi, Ioannides, Streeck, Mölling, Püschel, Wittkowski, usw., wurden nicht nur nicht gehört, sondern – überwiegend von fachlich vollkommen Ahnungslosen – gezielt verunglimpft. Der Link hierzu, insbesondere auch zu einem Interview mit dem Vorgänger von Prof. Drosten, Herrn Prof. Dr. Detlef Krüger, aber auch des KBV (Kassenärztlicher Bundesverband) lautet:
www.facebook.com/Die.Wahrheit2/videos/unsinn-maskenpflicht-nötigung-der-gesellschaft/579882512925644/
Abschließend für diesen Newsletter bemerke ich an die Politik gewendet: Ein Mann wie Helmut Schmidt hätte diese Katastrophe niemals zugelassen, sondern sich gemäß dem Grundsatz audiatur et altera pars auch die andere Seite angehört, bevor er irgendwelche Entscheidungen getroffen hätte.
Mit freundlichen Grüßen

Reiner Fuellmich

(Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Dr. Reiner Fuellmich, LL.M., Senderstraße 37 in 37077 Göttingen)

PS: Meine/unsere bislang aus 3 Videos bestehende Videoserie bestehend aus

Teil 1: Wann kommen die Juristen aus der Deckung? Zum Video
Teil 2: audiatur et altera pars zum Video, und
Teil 3: Wer zu spät kommt, den bestraft das Lebeen zum Video

ist jetzt über die Kanzlei-Website abrufbar, aber auch unmittelbar über meinen YouTube-Kanal, den Sie auf YouTube unter Eingabe meines Namens finden

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