Newsletter vom 30.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

einerseits können Dieselbetrogene einen für deutsche Verhältnisse großen Erfolg beim BGH feiern. Denn mit Urteil vom 25.05.2020 (Az. VI 252/19) entschied der VI. Senat des BGH, der Haftungssenat, daß VW einem Dieselbetrogenen vollen Schadensersatz wegen Betruges, bzw. vorsätzlich sittenwidriger Schädigung schuldet. Andererseits hat die Justiz bislang zu wenig bis gar nichts unternommen, um die Rechtmäßigkeit der verhängten Corona-Maßnahmen einer Prüfung zu unterziehen.

Deshalb plant die neue in Berlin entstandene Gruppe aus Juristen, Medizinern und Journalis-ten (oder ihr Corona-Ausschuß) für Ende Juni/Anfang Juli ein öffentliches Symposium zur Un-tersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagendieser Maßnahmen. Genaueres werden wir im nächsten newsletter mitteilen, insbesondere, ob, und wenn ja wo genau diese öffentliche Anhörung physisch stattfinden wird, bzw. ob wir gezwungen sein werden, wegen der Aufhebung der Grundrechte, hier konkret der Versammlungsfreiheit, dies online durchzuführen.
Newsletter-Themen im Überblick:
BGH entscheidet am 25.05.2020 zum Az. VI ZR 252/19 wegen Betruges/ vorsätzlich sit-tenwidriger Schädigung gegen VW und zu Gunsten des von VW Betrogenen

Schadensersatzansprüche wegen der Corona-Maßnahmen sollten – wenn sich herausstellt, daß die Maßnahmen fehlerhaft waren und mindestens bedingt vorsätzlich verhängt wurde – auch zu Strafschadenser-satz führen; die Justiz muß eingreifen, auch um Gewalt zu verhindern
I. Die Diesel-Betrugs-Entscheidung des VI. Senats des BGH vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19

Die Presseerklärung des BGH für diese Entscheidung lautet: „Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat heute entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatz-ansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen.“

Der Kläger erwarb am 10. Januar 2014 einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist zu einem Preis von 31.490,- € brutto von einem Autohändler. Der Kilometerstand bei Erwerb betrug 20.000 km.

Das Fahrzeug war mit einer Abschaltvorrichtung versehen worden, welche vorgaukelte, daß das Fahrzeug den Schadstoffbestimmungen entsprach.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger im Wesentlichen die Zahlung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises in Höhe von 31.490 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.

Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht unter Zulassung der Revision die Entscheidung des Landgerichts abgeändert und VW nebst Nebenpunkten in der Hauptsache verurteilt, an den Kläger 25.616,10 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zahlungsanspruchs hat es die Klage abgewiesen.

Die Revision, mit der VW das OLG-Urteil angriff, blieb ganz überwiegend ohne Erfolg. Die Revision des Klägers, mit der er die vollständige Erstattung des Kaufpreises ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung erreichen wollte, hatte keinen Erfolg. Leider also muß sich der Betrogene die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen. Denn der VI. Senat des BGH meint, daß die Nichtanrechnung so etwas wie ein dem deutschen Recht fremder Strafschadensersatz sein würde.

Strafschadensersatz kann im amerikanischen Recht immer dann verhängt werden, wenn ein Schädiger den Schaden absichtlich verursacht hat. Dies ist bei VW ohne jeden Zweifel der Fall. Für die Zukunft werden wir uns als Juristen deshalb bemühen, eine solche Strafschadensersatzregel auch in das deutsche Recht einzuführen. Auch für die Corona-Maßnahmen bin ich persönlich davon überzeugt, daß die Verhängung von Strafschadensersatz als Folge für die vielen verlorenen Leben, die vielen zerstörten Existenzen und die vielen irreparablen ge-sundheitlichen Schäden wegen z.B. nicht durchgeführter Reha-Maßnahmen nach einer Hüftoperation dringend erforderlich und angemessen ist.
II. Weiter zum Corona-Schattenboxen, den Schadensersatzansprüchen und politischen Konsequenzen, wenn unser Symposium Ende Juni/Anfang Juli zu dem Ergebnis führt, daß die Maßnahmen nicht nur (grob) fehlerhaft waren, sondern die Verantwortlichen sie obendrein schuldhaft, d.h.: vorsätzlich oder fahrlässig verhängte

1. Wie gefährlich ist Corona wirklich? Wir wollen es wissen, und wir werden es erfahren
Überall auf der Welt werden die Stimmen lauter, die Fragen stellen: Wie gefährlich ist Corona denn nun wirklich, und: gibt es eine ausreichende Grundlage für die unbefristete Aussetzung der Grundrechte?

Durch die wachsende Anzahl von Informationen hat sich meine persönliche Überzeugung von der völligen Sinnlosigkeit und der Gefährlichkeit, auch Gesundheitsgefährlichkeit der Maßnahmen nicht geändert, sondern ich bin darin bestärkt worden. Die Informationen von Wodarg, Ioannides, Püschel, Streeck, Mölling u Co überzeugen mich ohne Weiteres. Die widersprüchlichen Informationen von Drosten und Co hingegen stehen obendrein im Widerspruch zu den verfügbaren Zahlen und Daten. Drosten erklärte Corona zuerst für harmlos und Masken für sinnlos bevor er dann Millionen Tote vorhersagte und Masken für unerläßlich ansah. Sehen Sie hier einen link mit seiner und von Jens Spahn ursprünglichen Äußerungen:

www.facebook.com/frieden.rockt/videos/614601232462510/

Dem detailliert die horrenden Konsequenzen der sinnlosen Maßnahmen auflistenden Inhalt des Fehlalarm-Papiers aus dem Innenministerium hat noch niemand substantiiert widersprochen, bzw. richtiger: widersprechen können. Nur sein Verfasser wurde schnellstens aus dem Weg geräumt.

Es wird immer sonnenklarer, daß es keine Grundlage für die extremen Maßnahmen gibt, der Lockdown viel zu spät erfolgte und sinnlos war, und die Maskenpflicht nicht nur blödsinnig, sondern gesundheitsgefährdend ist. Eine amerikanische Ärztin und Videoautorin hat dies in einem ihrer Videos belegt und wundert sich, wieso sie die Fundstellen im Internet findet, aber die Behörden offenbar nicht, hier der link zu ihrem Video:

www.youtube.com/watch?v=Gnur8Bb7XRw&feature=youtu.be

2. Die Schäden durch die Corona-Maßnahmen werden weitreichende Konsequenzen nicht nur für den zu leistenden Schadensersatz haben, sondern auch politische Konsequenzen und vor allem: zu Forderungen nach sofortigen Veränderungen Richtung Umweltschutz und sozi-aler Gerechtigkeit führen
Die Schäden, die dadurch entstehen, daß Menschen bewußt – denken Sie an das Panik-Papier des Innenministeriums – von unserer Regierung in Panik versetzt wurden, damit sie ohne Fragen zu stellen, tun, was man ihnen sagt, überwiegen bei weitem die Schäden, die durch die Corona-Grippe entstanden sind. Für rund 99% der Menschen ist Corona harmlos (siehe auch dazu das Video der Ärztin Dr. Pamela Popper), nur eine kleine Gruppe von schwer gesundheitlich vorgeschädigten Personen ist wirklich gefährdet. Es hätte gereicht, diese Gruppe gezielt zu schützen. Die Panikmache betreffend einzelne plötzlich noch einmal auftretende Infektionen ist vor diesem Hintergrund ohne Grundlage. Denn eine grundsätzlich ungefährliche Infektion hat – dies ist selbstverständlich – grundsätzlich keine Bedeutung.

Die andere Seite dieser katastrophalen Bilanz aber sieht so aus: Alte Menschen sterben isoliert, alleingelassen ohne Begleitung durch ihre Angehörigen, junge Menschen nehmen sich aufgrund der immer wieder befeuerten Panik das Leben, weil sie keinerlei lebenswerte Zukunft mehr erkennen können (siehe auch dazu das Video von Pam Popper mit einem Bericht über den Selbstmord eines 15-jährigen Kindes, der ganz sicher kein Einzelfall ist), 28 Millionen Operationen, mindestens die Hälfte davon notwendige, wurden verschoben und werden – auch dies ist zwingend logisch – zu kaum zählbaren, gesundheitlichen und tödlichen Folgen führen. Kliniken sind leer, weil sinnlos Intensivbetten freigehalten wurden für die zigtausen-den Kranken, die niemals erschienen, dringend erforderliche Reha-Maßnahmen finden nicht statt, viele Menschen mit neuer Hüfte werden deshalb niemals richtig laufen können. All dies und die totale wirtschaftliche Zerstörung sind wirkliche Gründe für Panik.

Und diese wirtschaftliche Zerstörung betrifft weniger die Konzerne, als vielmehr das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, die vielen kleinen und mittleren Unternehmen und Selbständigen. Erstere bekommen Milliardenbeträge auf Zuruf, letztere warten seit Wochen auf die angeblich unbürokratische Corona-Unterstützung und können von Glück sagen, wenn sie mit erspartem Geldpolster überleben. VW hingegen hat in den vergangenen Jahren Milliardengewinne gemacht, aber alles ausgegeben, z.T. in Form von Dividende an die Eigentümer/Aktionäre, z.T. in Form von milliardenschweren Boni für die Bosse. Aber das waren ja nur die Gewinne von VW. Jetzt hingegen geht es ja um erwartete Verluste, und die müssen natürlich – so ist es Sitte in der von Konzernen beherrschten Welt, deshalb stellen Konzerne derartig dreiste Forderungen – anders als die Gewinne sozialisiert werden, also vom Steuerzahler bezahlt werden. Also bekommt VW sofort unbürokratisch die Milliarden, die sie benö-tigen, um Kurzarbeit zu bezahlen, und kleine und mittlere Unternehmer, sowie Selbständige nicht.

Aber das reicht noch nicht: Obendrein will die Autoindustrie eine weitere Abwrackprämie. Wenn es so etwas wie Kaufprämien geben sollte, dann – im Hinblick auf die neue, aus diesem Corona-Irrsinn entstehenden Prioritäten Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit – nur für Elektroautos, und zwar nicht nur für die die Elektromobilität verschlafende deutsche Autoindustrie, sondern auch z.B. für Tesla. Denn Elon Musk ist nicht nur – gänzlich anders als unsere Automanager – ein Mann mit Charisma. Sondern er baut die technisch weit besseren Elektroautos, und die sehen auch noch wesentlich besser aus, als das, was die deutschen Auto-bauer noch nicht mal auf die Straße bekommen, sondern immer nur ankündigen.

3. Sunlight ist the best disinfectant
Es ist kein Geheimnis, daß mein politischer Held Helmut Schmidt ist.

Mein juristischer Held ist der Supreme Court Richter Louis Brandeis. Er war der People´s Lawyer, also der Anwalt der Menschen, kämpfte gegen die auch schon Anfang des vorigen Jahrhunderts groteske Macht der Konzerne, insbesondere gegen Banken, und er kämpfte hart und erfolgreich für soziale Gerechtigkeit. Er wollte stets wissen, wie die Fakten wirklich waren, um diese dann rechtlich zu bewerten und nicht faktenlos, also quasi im luftleeren Raum rechtlich herumzuschwadronieren (wie dies der XI. Senat des BGH, der Bankensenat typischerweise tut). Sein wohl berühmtester Ausspruch ist: „Sunlight is the best disinfectant“, Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel. In dieser sogenannten Corona-Krise wird es allerhöchste Zeit, daß das, was bislang hinter verschlossenen Türen verabredet wurde und wird ans Licht kommt, damit Jedermann erkennen kann, was wirklich los ist.

Wie sich bereits in den letzten vier Videos ankündigte, planen wir als Gruppe oder als Corona-Ausschuß der Gruppe für Ende Juni ein öffentliches Corona-Symposion, im Rahmen dessen endlich auch die andere Seite gehört und von Jedermann befragt werden kann, nämlich die Mediziner und Wissenschaftler um Wolfgang Wodarg, Sucharit Bhakdi, Klaus Püschel usw., usw. Dadurch werden die Juristen endlich eine tragfähige Tatsachen-Grundlage u.a. für die mit Sicherheit fälligen Schadensersatzansprüche haben. Denn daß jeder durch die Maßnahmen Geschädigte schnell Schadensersatz über § 56 Infektionsschutzgesetz geltend ma-chen kann, ohne daß es darauf ankommt, ob die ihn schädigenden Maßnahmen fehlerhaft waren, oder schuldhaft, also fahrlässig oder gar vorsätzlich von der Politik verhängt wurden, hat sich herumgesprochen.

Aber es geht um mehr. Sollte sich im Rahmen des – ergebnisoffenen – Symposiums herausstellen, daß die Maßnahmen fehlerhaft waren und obendrein schuldhaft fehlerhaft, dann führt dies nicht nur zu weitergehenden Schadensersatzansprüchen, bzw. Staatshaftungsansprüchen über Art. 34 Grundgesetz i.V.m. § 839 BGB. Sondern dann hat dies auch politische Konsequenzen für diejenigen, die trotz der Verfügbarkeit anderer Erkenntnisse diese ignoriert haben und auch jetzt noch ignorieren, weil sie sich eingebunkert haben und ihnen die Souveränität fehlt, den Kurs zu korrigieren.

Die Berliner Gruppe hat übrigens jetzt einen endgültigen Namen, A-DuR. Und das steht für Aktion Demokratie und Rechtsstaat.
4. Die Justiz muß handeln, auch um Gewalt zu verhindern
Die Justiz ist der letzte Rettungsanker der Demokratie. Wenn alle anderen, insbesondere die Politik versagen, kommt es auf die Justiz an. In letzter Zeit höre ich im Rahmen des Corona-Skandals von Manchen, daß sie sich die RAF zurück wünschen, weil die politisch Mächtigen hinter verschlossenen Türen und ohne Transparenz das Recht mit Füßen treten und schein-bar machen, was sie wollen.

Doch eigentlich müssen – in einem funktionierenden Rechtsstaat – die Gerichte handeln. Denn dorthin wendet sich der rechtstreue Bürger üblicherweise mit seinen Anliegen, wenn er sie geklärt haben will und außergerichtliche Bemühungen gescheitert sind. Dies jedenfalls, solange er davon ausgeht, dort auch angehört zu werden und ein faires Verfahren zu be-kommen, wie insbesondere der amerikanische Supreme Court immer wieder mahnend klar-gestellt hat.

Der U.S. Supreme Court betont in einer Entscheidung aus dem Jahr 1907 (Chambers of Ohio Railroad Co., 207 U.S. 142, 148 (1907)), „The right to sue and defend in the courts is the alternative of force. In an organized society it is the right conservative of all other rights, and lies at the foundation of orderly government.” Übersetzung: Das Recht, vor einem Gericht zu klagen und sich vor einem Gericht zu verteidigen, ist die Alternative zur Gewalt. In einer organ-isierten Gesellschaft ist es das Recht, das alle anderen Recht erhält, und es liegt einem geordneten Regieren zu Grunde.

Im National Law Journal, March 28, 2005 heißt es noch deutlicher:“The courts are the one place where even the poorest, most powerless person can hold the richest, most powerful person or corporation accountable. Extremely emotional and heated disputes are resolved non-violently in the courts every day. If they can’t be, they’ll be resolved in the streets – be-cause our nation is violating the principles on which it’s based, ” übersetzt: Die Gerichte sind der eine Platz, an welchem auch die ärmste Person ohne Macht sogar die reichste, mächtigste Person zur Verantwortung ziehen kann. Extrem emotionale und aufgeheizte Dispute werden gewaltlos in den Gerichten jeden Tag aufgelöst. Wenn das nicht (mehr) möglich ist, werden sie auf den Straßen entschieden, weil dann die Nation die Prinzipien, auf denen sie gegrün-det wurde, verletzt.

Hier geht es nicht um irgendeinen Disput, hier geht es nicht darum, daß „Das Betreten des Rasens verboten“ ist. Sondern hier geht es um die unbefristete Aufhebung aller für die Demokratie wesentlichen Grundrechte, angefangen mit der Würde des Menschen über die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit bis hin zum – siehe die immer wieder ins Spiel gebrachte Impflicht, dieses Mal aber (was noch nicht wirklich ins öffentliche Bewußtsein gedrungen ist) mit genetischen Veränderungen – Recht auf körperliche Unversehrtheit und Le-ben.

Wir werden den Gerichten mit unserem Symposium die Fakten liefern, auf deren Grundlage dann Entscheidungen getroffen werden müssen. Dann wird es auch ohne RAF gehen. Denn Verständnis für die aus meiner Sicht an– weltweiten – Irrsinn nicht bloß grenzenden Maß-nahmen kann nur haben, wer Verstehen kann, warum sie verhängt wurden, wer also nach Anhörung aller zur Verfügung stehenden Meinungen überprüfbar nachvollziehen kann, ob es eine ausreichende tatsächliche Grundlage hierfür gibt.
Mit freundlichen Grüßen

Reiner Fuellmich

PS: Meine/unsere inzwischen aus 5 Videos bestehende Videoserie bestehend aus
Teil 1: Wann kommen die Juristen aus der Deckung?
Teil 2: audiatur et altera pars, und
Teil 3: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben
Teil 4: watch your back: Hinter unserem Rücken gibt es wirkliche Gründe für Panik

ist jetzt über die Kanzlei-Website abrufbar, aber auch unmittelbar über meinen YouTube-Kanal, den Sie auf YouTube unter Eingabe meines Namens finden.

(Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
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