Mandanten-Information Nr. 06 www.corona-schadensersatzklage.de

Dr. Reiner Fuellmich fasst den aktuellen Stand des juristischen Vorgehens zusammen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie bereits unseren Kanälen entnehmen konnten, gab es in Kanada und in den USA, aber auch in Europa und insbesondere in Deutschland neue Entwicklungen, welche zeigen, daß dies ein sehr harter Kampf ist, der weit über das rein Rechtliche hinausgeht:

I.
Besonders wichtig ist es uns, nochmals darauf hinzuweisen, daß es allein die sehr gut koordinierte internationale Kooperation der Anwaltschaft ist, insbesondere auch der deutschen/österreichischen/französischen und italienischen Anwaltschaft mit der anglo-amerikanischen Anwaltschaft (die allein über das mächtige Werkzeug der class action und eines echten Beweisrechts, nämlich der pre-trial discovery verfügt) welche schlußendlich zum Ziel führen wird. Denn das, was wir hier weltweit, zwar noch immer mühsamst als „Pandemie“ verkleidet, aber dennoch immer deutlicher sichtbar erkennen, ist – wie schon mehrfach geschildert – in Wahrheit der größte Angriff auf die Demokratie, den es je gegeben hat, und zwar ausgeführt durch die sogenannten/selbsternannten Politik- und Konzerneliten. Ziel dieses Angriffs ist es, diesen sogenannten selbsternannten „Eliten“ das Vermögen des Mittelstandes und der Steuerzahler zuzuführen und mit Hilfe des sogenannten digitalen Impfpasses die ständige Kontrolle über jeden Bürger zu erlangen, insbesondere natürlich diejenigen, die sich „impfen“ lassen. Denn die Profiteure der weltweit intensivst und gezielt verbreiteten Massenpanik sind die Pharma- und die Techindustrie, deren Tests, Masken, „Impfstoffe“ mit hunderten von Milliarden Dollar an Steuergeld bezahlt werden. Sie werden mit Hilfe unserer im Impfpass gespeicherten genetischen Daten die Kontrolle insbesondere über diejenigen erlangen , welche sich „impfen“ lassen, weil sie niemand darüber aufklärt, daß – unter massiver Verletzung des Nürnberger Codex und der Vereinbarungen von Helsinki sowie des Grundsatzes von „Einwilligung nach Aufklärung“ – gerade ein medizinisches Experiment an ihnen ausgetestet wird. Denn es gibt keine wissenschaftlichen Studien, wie sie üblicherweise betreffend die Wirksamkeit und die Sicherheit eines neuen Medikaments durchgeführt werden, bevor es am Markt benutzt wird.

II.
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen ist es dann auch nachvollziehbar, daß die oben genannten „Eliten“ dafür gesorgt haben, daß sie entscheidende Machtpositionen mit Personen besetzt haben, die für sie – wie Marionetten – diese Ziele umsetzen. Wir sehen sie in Deutschland an der Spitze der Bundesregierung und insbesondere der bayrischen Landesregierung, aber auch an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts, und wir sehen sie in Europa insbesondere an der Spitze der EU-Kommission; in den USA ist nicht zu übersehen, daß mit dem neuen Präsidenten eine reine Marionette agiert. Dies wirkt sich bis in die Gerichte hinein aus, insbesondere bis in die hierarchisch organisierten deutschen Gerichte, in welche die Politik über die Gerichtspräsidenten hineinregieren kann, so daß nur noch die – zahlenmäßig unterlegenen – starken, nicht gleichzuschaltenden Richter für den Rechtsstaat und damit die Demokratie eintreten – aber das sind gleichzeitig die besten. Zur Person des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist dieser Artikel äußerst aufschlußreich:

www.journalistenwatch.com/2021/03/18/in-bedenklicher-verfassung/

III.
1.
Die erste Schadensersatz-class action in Kanada, in welche auch unsere Mandanten (wie auch die aus anderen Ländern, z.B. Namibia durch deren jeweilige, spezialisierte Anwälte) überführt werden sollen, ist zwar vom Gericht erster Instanz als „querulatorisch“ (!) zurückgewiesen worden. Das wurde bereits auf unseren Kanälen verbreitet. Diese Klage läuft aber jetzt vor dem höchsten kanadischen Gericht weiter. Und es wird dort, in Kanada, von denselben Anwälten gerade eine weitere internationale class action fertig gemacht, dieses Mal für Kinder, heißt: Dort sollten Drosten-Maßnahmen-geschädigte Kinder aus aller Welt (also faktisch jedes Kind, auch Ihre) ihre Schadensersatz/Schmerzensgeldansprüche geltend machen können. Erneut stehen auch dort die beiden zentralen falschen Tatsachenbehauptungen des Herrn Drosten (die danach weltweit von der WHO gepusht wurden) im Zentrum, nämlich die Fragen:
Gibt es „asymptomatische Infektionen“? Natürlich nicht, denn jemand, der keine Symptome hat, ist gesund und könnte dementsprechend einem Arzt (den ein Gesunder natürlich nie besuchen würde) auf dessen Frage, was für Symptome er habe, keine Antwort geben,

Kann ein PCR Test Infektionen erkennen? Natürlich nicht, sogar die WHO mußte dies inzwischen zugestehen, deshalb sind PCR-Tests auch gar nicht für diagnostische Zwecke zugelassen.
Ohne die Behauptung, es gäbe asymptomatische Infektionen, wäre niemand auf die Idee gekommen, daß gesunde, symptomfreie Menschen krank sein könnten, und erst Recht wäre niemand auf die Idee gekommen, gesunde, symptomfreie Menschen zu testen.

2.
Bei der in New York anhängigen Klage der Kollegen von Childrens Health Defense (CHD) hat es sich nie um eine Sammelklage gehandelt. Sondern dies ist eine Klage, mit der gegen die Verpflichtung zur Durchführung von PCR Tests vorgegangen wird, welche Kinder trifft, die zur Schule gehen wollen. Es ist einer der vielen Pflöcke weltweit, die wir um Herrn Drosten und seine Behauptungen herum einschlagen. Dort wurde lediglich – allerdings völlig überraschen, und offensichtlich politisch motiviert – der Eilantrag zurückgewiesen, die Klage selbst läuft weiter.

Allerdings beabsichtigen wir, nun auch in den USA eine echte Sammelklage einzureichen, ebenso in Australien. Mit den Kollegen in beiden Ländern stehen wir im engen Austausch.

III.
In der Zwischenzeit haben zwei israelische Kollegen, mit denen wir im Austausch stehen, ein Strafverfahren wegen der – erstaunlicherweise auch in Israel – laufenden Menschenversuche beim Internationalen Strafgerichtshof in Gang gesetzt. Den link dorthin finden Sie hier:

de.rt.com/international/114629-israelische-impfkritiker-reichen-klage-beim-internationalen-strafgerichtshof-ein/

Und eine Richterin am AG Ludwigsburg hat eine weitere sehr gute, und vor allem sehr gut begründete Entscheidung getroffen, wonach (wie schon vom AG Weimar festgestellt) die anti-Corona-Maßnahmen verfassungswidrig und nichtig sind. Den link dorthin finden Sie hier:

www.lkz.de/lokales/stadt-ludwigsburg_artikel,-richterin-am-amtsgericht-ludwigsburg-zerpflueckt-corona-verordnung-_arid,628632.html

IV.
Zusammenfassend: Nach unserer Überzeugung ist ein juristischer Sieg nur in der internationalen Kooperation der aufgeklärten (insbesondere über die Problematik des PCR Tests und der asymptomatischen Infektionen) Rechtsanwälte möglich, und zwar insbesondere in der Kooperation mit den anglo-amerikanischen Kollegen. Und dazu bedarf es in allererster Linie der Wissenschaftler als Sachverständige und sachverständige Zeugen, die wir im Corona-Ausschuß angehört haben.

Es sind noch zwei besonders bedeutsame Verfahren in Gang gesetzt worden, die zum Erfolg führen werden, über die wir aber noch nicht berichten können, um deren Erfolg nicht zu gefährden.
Es ist außerdem für die kommende Woche ein zoom mit livestream mit den kanadischen Kollegen beabsichtigt, genaue Daten geben wir noch bekannt.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen bedanken, die uns täglich mit ihren freundlichen und motivierenden Worten unterstützen. Wir werden das verbrecherische Regime besiegen, das sich zu etablieren versucht.
Mit den besten Grüßen

Dr. Reiner Fuellmich, LL.M
Rechtsanwalt