Money Talks VI und die weltweiten Klagen
- Status PCR Klage beim LG Berlin
- PCR-Test Klage in New York eingereicht
- Portugal und Ecuador zeigen Deutschland wer die wirkliche Bananenrepublik ist
- Kanada reicht erste class action auf Schadensersatz ein,
die zur internationalen class action wird - Weiteres: Nichtigkeitsklage gegen Impfzulassung gegen die EU-Kommission, Verfassungsbeschwerde gegen die Maßnahmen durch einen deutschen Richter
Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz und wegen allem wünschen wir Ihnen allen ein Frohes Neues Jahr und nur das Allerbeste für 2021. Bevor wir Sie über den Stand der Corona-Rechtsstreite, insbesondere der class action informieren, hier ein Überblick über den Hintergrund, vor dem sich alles abspielt:
Die seit dem 10.07.2020 vom Berliner Corona Ausschuß durchgeführten Anhörungen von ca. 100 international renommierten Wissenschaftlern, Medizinern, Ökonomen, Juristen und Betroffenen haben – Stand heute – ergeben, daß es bei dem Corona-Skandal zu keinem Zeitpunkt um Gesundheit ging. Denn
die Gefährlichkeit dieses angeblich neuen Virus entspricht – wie schon mit dem letzten Newsletter geschildert – nicht nur nach den Studien von Prof. John Ioannides von der Stanford University, sondern auch nach Einschätzung der WHO derjenigen einer Grippe,
und die im Januar 2020 erfundenen Drosten-PCR-Tests, welche die unter finanzieller Kontrolle von China und der Bill & Melinda Gates Stiftung stehende WHO-Führung (trotzdem gibt es dort sicher gute Mitarbeiter, ebenso wie bei dem unter Führung eines Inkompetenten stehenden RKI) als weltweiten Goldstandard zur Feststellung von Infektionen empfohlen hat, sind nicht im Ansatz geeignet, Infektionen festzustellen.
Daß das entsprechende Papier für die PCR-Tests als Meßmethode für Infektionen nicht nur unwissenschaftlicher Unfug ist, sondern offenbar absichtlich so verfasst wurde, daß möglichst viele false positives geschaffen (und damit die Welt in Panik versetzt) wurde(n), belegt ein von 22 hochangesehenen internationalen Wissenschaftler verfasstes retraction paper, welches den Herausgeber der Zeitschrift auffordert, diesen Unfug sofort zurückzuziehen. Es wurde bislang rund 18 Millionen Mal angesehen, die deutsche Version finden Sie hier:
Hinzu kommt, daß auch die zweite im Januar 2020 von Drosten aufgestellte Behauptung, es gebe asymptomatiche Infektionen falsch ist. Denn so etwas gibt es nicht, wie zuletzt eine große Studie ausgerechnet aus Wuhan betreffend 10 Millionen Personen belegt hat.
doi.org/10.1038/s41467-020-19802-w
Ein Mensch, der keine Symptome hat, ist gesund. Heißt: Niemand muß vor symptomfreien Menschen Angst haben und sie in Masken zwängen, niemand muß Angst haben, daß ein positives Testergebnis bedeutet, daß der positiv Getestete infiziert ist. Die jetzt wieder auftauchenden Schreckensbilder aus Kliniken mit Betten in den Fluren gibt es faktisch jedes Jahr während der ganz normalen Grippewelle (ein entsprechendes Kaleidoskop mit derartigen Bildern der letzten Jahre aus den Mainstream Medien können wir gern zur Verfügung stellen), sie werden jetzt nur gezielt benutzt, um die Panik weiter zu schüren. Eine Übersterblichkeit gibt es in Deutschland nach wie vor nicht, daß im Winter mehr Menschen sterben, ist tragisch aber leider „normal“.
Worum also geht es wirklich, wenn es kein von der üblichen Grippewelle abweichendes Gesundheitsproblem gibt? Auch insoweit haben wir uns aufgrund der durchgeführten Anhörungen und weitergehender Informationen ein Bild machen können.
Stand heute muß davon ausgegangen werden, daß die von uns sogenannte Davos-Clique, bestehend aus seit mindestens 20 Jahren intensiv im Rahmen insbesondere der Treffen der Privatorganisation Weltwirtschaftsforum (WWF) zusammenwirkenden selbsternannten Konzerneliten und selbsternannten Politik-Eliten im September 2019 drohten, aufzufliegen. Denn im September 2019 gab es einen weiteren, noch größeren Finanzcrash als bei der Lehman-Finanzkrise vor 12 Jahren. Darüber wurde nur kurz (unter anderem sehr kompetent in der ZEIT) berichtet, dann verstummte die Berichterstattung wieder. Erneut stand das Finanzsystem vor dem Zusammenbruch, weil sichtbar zu werden drohte, daß es seit mindestens 20 Jahren nur noch dazu gedient hatte, die Steuern zahlenden Bürger zum Vorteil der mafia-ähnlich agierenden Konzern auszuplündern, heißt: Vermögen vom Bürger auf die Konzerne zu verschieben. Bestes Beispiel sind die bis heute sanktionslos gebliebenen cum-ex-Geschäfte mit deren Hilfe sich Banken, Konzerne und Superreiche Steuern, die sie nur einmal gezahlt hatten, 2 oder dreimal zurückerstatten ließen. Daß eine Steuerzahlung in Höhe von € 10 Millionen ggf. in dieser Höhe zurück gefordert werden kann, ist nachvollziehbar. Daß aber nicht stattdessen 20 oder 30 Millionen zurückgefordert werden können, müßte – auch ohne Jurastudium – Jedermann einleuchten. Stattdessen kassierten auf diesem Wege die oben Genannten über viele Jahre insgesamt rund € 38 Milliarden im Wege des Betruges vom Steuerzahler. Das konnte nur gut gehen, weil die politische Rückendeckung dazu aus der Politik kam, die über mindestens die letzten 20 Jahre insbesondere über die – wohlgemerkt privaten – WWF-Treffen von den entsprechenden Konzern“eliten“ gefügig gemacht worden waren. Daß auch die Justiz in Deutschland faktisch nichts unternahm, zeigt, daß die oben Genannten über die Politik bis hinein in die Gerichte regieren können.
Wir haben insbesondere im Rahmen unserer Bankenhaftungsprozesse wegen Schrottimmobilienfinanzierung schon lange gesehen, daß etwas nicht stimmt. Denn auch dort hatte sich gezeigt, daß insbesondere die Deutsche Bank (deren früherer Chef Josef Ackermann Merkel u. Co nicht nur regelmäßig in Davos traf, sondern seinen 60. Geburtstag direkt im Kanzleramt mit Merkel feierte) über die Politik direkten Zugriff auf die Gerichte hatte und Richter faktisch zu ihren willenlosen Laufburschen gemacht hatte. Nur so ist es erklärbar, daß deutsche Richter – blind – die Behauptung der Deutschen Bank in ihre Urteile übernahmen, daß es bei ihr – der DB – üblich sei, Darlehen ohne Darlehensvertrag an Menschen herauszugeben, wenn diese nur danach fragen, in der Hoffnung darauf, daß irgendwann schon noch ein dazu passender Darlehensvertrag geschlossen werden würde (weil nämlich die Herausgabe eines Darlehens auf die Anfrage eines potentiellen Darlehensnehmers zum Darlehensvertragsschluß führt, die DB aber zu diesem Zeitpunkt des Darlehensvertragsschlusses die für einen wirksamen Vertragsschluß erforderlichen Unterlagen nicht hatte, also durfte kein Gericht feststellen, daß der Vertrag durch Zurverfügungstellen des Geldes zustande kam, weil sonst die DB untergegangen wäre, wie ein Stein).
Nur hat niemand von uns damit gerechnet, daß die Deutsche Bank nur ein – wenngleich offenbar für die Geldwäsche besonders wichtiger – Bestandteil der Davos-Clique ist, und wir es heute insgesamt mit einer durch und durch korrupten und vor nichts mehr zurückschreckenden Konzern“elite“ zu tun habe.
Paul Schreyer beschreibt diese seit mindestens 20 Jahren immer enger werdende Verflechtung von Konzern“eliten“ mit Politik“eliten“ sehr gut nachvollziehbar in seinem Bericht „Pandemie-Planspiele“. Dort schildert er auch, wie diese „Eliten“ gezielt und seit Jahren eingeübt versuchen, ihre illegitime Macht nicht nur zu behalten, sondern sie mit Hilfe massivster, menschenverachtender Kontrollmechanismen ins Unendliche auszubauen, bevor die Objekte dieser Kontrollmechanismen – nämlich wir – es bemerken und dagegen aufbegehren können:
www.youtube.com/watch?v=SSnJhHOU_28
Prof. Dr. Rainer Mausfeld wiederum erklärt (übrigens völlig unabhängig von Corona bereits Anfang 2019), in seinem Vortrag „Warum schweigen die Lämmer“ daß und wie Politik seit vielen Jahren – unbemerkt von der Öffentlichkeit – immer wieder Angst und Panik inszeniert, um Menschen dazu zu bringen, politische Entscheidungen mitzutragen, die sie sonst nicht mittragen würden.
www.youtube.com/watch?v=-kLzmatet8w
Und die frühere stellvertretende US Wohnungsbauministerin und Investmentbankerin Catherine Austin Fitts erläutert in „Catherine Austin Fitts Full Interview Planet Lockdown“, wie diese „Eliten“ wirtschaftlich die Übernahme des Vermögens des Mittelstandes derzeit in die Tat umsetzen, oder umzusetzen versuchen (denn wenn nur 10% der Bevölkerung dies erkennen, bricht das Kartenhaus sofort zusammen, einige Wissenschaftler gehen sogar von einer geringeren Prozentzahl aus). Dies geschieht nämlich u.a. dadurch, daß (bezogen auf die USA, aber sicherlich ohne Weiteres übertragbar auf den Rest der Welt) zunächst Gegenden mit kleinen und mittleren, gut funktionierenden Unternehmen, z.B. aus der Gastronomie und dem Einzelhandel per Lockdown „geschlossen“ werden, so daß diese Unternehmen keine Einkünfte mehr erzielen können, insbesondere auch ihre Kredite nicht mehr bezahlen können. Hilfen werden zwar angekündigt, aber tatsächlich nur spärlich oder gar nicht ausbezahlt. Danach werden – dies mag derzeit spezifisch nur für die USA gelten – in jenen Gegenden Unruhen inszeniert, welche zur zusätzlichen Zerstörung dieser Unternehmen führten, so daß diese nicht einmal mehr (not-)verkauft werden können. Und daraufhin übernehmen dann steuerlich privilegierte „Investoren“, nämlich die oben Genannten aus der Davos-Clique quasi zum Nulltarif diese Unternehmen.
Zu den Rechtsstreiten
Wie Sie wissen, haben sich eine Reihe von Institutionen und Rechtsanwaltskanzleien weltweit koordiniert, um mit Hilfe der Gerichte den oben geschilderten Hintergrund feststellen zu lassen und im Anschluß daran Schadensersatz für die vielen Drosten-Test-Lockdown-Geschädigten von den Verantwortlichen Hintermännern und Konzernen zu verlangen.
Die derzeit weltweit geführten Rechtsstreite laufen nicht etwa planlos unkoordiniert ab, sondern stellen ganz überwiegend das Ergebnis ausführlicher gemeinschaftlicher Planungen der beteiligten Wissenschaftler und Juristen dar. Denn die Tatsache, daß der von der WHO weltweit empfohlene Drosten-Test keine Infektionen feststellen kann, und daß es keine asymptomatischen Infektionen gibt (und also auch keine Pandemie, allenfalls eine PCR-Test-Pandemie) ist für die Entscheidung aller weltweit geführten Rechtsstreit von zentraler Bedeutung, und lassen das Kartenhaus der Pandemie-Betrüger überall einstürzen. Das heißt aber auch: Was immer in den USA, Kanada, Australien, Italien, Frankreich usw. in diesem Zusammenhang mit Hilfe von Zeugen und Sachverständigen, sowie Gutachten festgestellt wird, kann in allen anderen Gerichten der Welt als Beweismittel eingesetzt werden.
I. Unsere PCR-Test-Klage für Dr. Wodarg und die Klage gegen Drosten, sowie daran anschließende Klagen
Diese Klage ist beim Landgericht Berlin anhängig zum Aktenzeichen 27 O 436/20. Aufgrund eines – aus unserer Sicht – überaus seltsamen „Versehens“ wurde die Klage aber erst Wochen nach ihrer Einreichung der Gegenseite zugestellt. Angeblich wurden die von uns eingezahlten Gerichtskosten versehentlich falsch verbucht als Zahlung auf eine Abschlußrechnung, und erst als – nach unserem Anruf – dieses „Versehen“ aufgeklärt werden konnte, erfolgte die Zustellung. Wir warten jetzt auf die Erwiderung der Gegenseite hierauf.
Die Klage gegen Drosten basiert auf dem Abmahnschreiben gegen Drosten, welches sie hier finden.
www.fuellmich.com/wp-content/uploads/content/newsletter/download/20210110/Abmahnschrv151220.pdf
Die Klage wird in den nächsten Tagen fertig gestellt werden und sodann ebenfalls beim Landgericht Berlin eingereicht werden. Mit einer Gruppe von Anwälten arbeiten wir daran, eine Reihe weiterer Präzedenzfall-Klagen, aber vor allem auch (weil dies schneller geht und kostengünstiger ist) eine Vielzahl von Mahnbescheiden gegen die Verantwortlichen zu fertigen. Auf diesem Wege erreichen wir dann faktisch so etwas wie eine deutsche class action: Die Mahnbescheide sorgen dafür, daß die sichtbaren Marionetten Drosten, Wieler, aber auch die Leopoldina-Verantwortlichen und andere (einschließlich der bei den Behörden u.a. für Quarantäneanordnungen und Ähnliches persönlich Verantwortlichen Personen) unter Druck gesetzt werden, die danach erforderliche Begründung der Mahnbescheidsansprüche hat dann aber viele Monate lang Zeit. In dieser Zeit werden ein paar der Präzedenzfall-Rechtsstreite (die allesamt die PCR-Tests und asymptomatische Infektionen zum Gegenstand haben) mit den insoweit erforderlichen Beweisaufnahmen (Befragung von Zeugen und Sachverständigen und Erstellung von Gutachten) durchgeführt. Deren Ergebnisse können sodann für die Entscheidung der bis dahin als Mahnverfahren „schlafenden“ Parallelverfahren genutzt werden, denn zu einem anderen Ergebnis können diese bis dahin schlafenden Rechtsstreite vor dem Hintergrund der festgestellten Tatsachen in den parallelen Präzedenzfällen nicht mehr führen.
II. PCR-Test-Klage in New York
Die US-Kollegen um Robert F Kennedy, jr´s Childrens Health Defense-Gruppe haben am 16.12.20 – beraten durch dieselben Experten wie wir – eine PCR-Test-Klage in New York für eine Reihe von Klägern eingereicht. Diese Klage können Sie hier lesen:
www.fuellmich.com/wp-content/uploads/content/newsletter/download/20210110/FILE_STAMPED_COMPLAINT.pdf
III. Die kanadische class action, welche sich zur internationalen class action für alle Drosten-PCR-Test-Lockdown-Geschädigten entwickeln wird
Die kanadischen Kollegen um Michael Swinwood haben in der vergangenen Woche diese hier nachzulesende class action eingereicht. Sie wird auf Hinweise des Gerichts gerade ergänzt. Die – zunächst – vertretene Klagegruppe besteht aus den Indianern und unter anderem aus einer Gruppe von kleinen Unternehmern und einem Vertreter der Behinderten. Diese Klage schildert – anders als alle anderen bislang eingereichten Klagen – auch in überschaubarer Weise den geschichtlichen Hintergrund der über Jahrhunderte aufgebauten Machtstrukturen hinter der oben genannten Davos-Clique.
Die Indianer (Algonquin) als Klägergruppe sind von besonderer Bedeutung, weil sie seit Jahrhunderten – ebenso wie die Indianer in den USA und in Lateinamerika – Ziel von Genocidversuchen der sogenannten Eroberer war. Jetzt, so erklärt es Michael Swinwood, sind wir alle Indianer („We are all indians now“).
IV. Urteile aus Portugal und Ecuador
1.
Ein erstes Urteil eines Berufungsgerichts aus Portugal hat schon vor einigen Wochen -spektakulär – festgestellt, daß PCR-Tests – genau wie es der Erfinder des PCR-Tests, der Nobelpreisträger Kary Mullis wieder und wieder betont hat – nicht in der Lage sind, Infektionen oder gar Krankheiten festzustellen. Es betrifft vier deutsche Touristen, von welchen einer positiv getestet wurde, was von den Behörden – genau wie von der deutschen Scheinwissenschaft und den ihnen blind folgenden Verwaltungsbehörden – als infektiös angesehen wurde und Basis für eine Art – verfassungswidrigen, wie das Gericht feststellt und damit das erstinstanzliche Gericht bestätigt – Hausarrest war.
Dieses Urteil degradiert all diejenigen Entscheidungen deutscher Verwaltungserichte, die zwar nicht umhinkonnten, in Eilentscheidungen zu erkennen, daß PCR-Tests keine Infektionen feststellen können, aber dennoch – im Wege der krassen Rechtsbeugung – meinten, den falschen, auf PCR-Tests abhebenden Angaben des RKI folgen zu müssen und eine drohende Überforderung des Gesundheitssystems annahmen (z.B. OVG Münster), zu echten Bananenrepublik-Gerichten. So sieht Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit durch ein portugiesisches Gericht für ein deutsches Gericht aus (bitte ggf. durch ein Übersetzungsprogramm laufen lassen, da der link zum Original führt).
www.fuellmich.com/wp-content/uploads/content/newsletter/download/20210110/Urteil_111120.pdf
2.
Ein gerade – am 02.01.21 verkündetes Urteil des ecuadorianischen Verfassungsgerichts hat entschieden, daß bislang alle anti-Corona-Maßnahmen auf bloßen Vermutungen ohne jede Tatsachenbasis beruhen. Nach 9 Monaten müsse es der handelnden Politik endlich möglich sein, insoweit klare, evidenzbasierte Feststellungen mitzuteilen und seinen Maßnahmen zugrunde zu legen. Weil dies aber nicht geschehen ist, sind alle Maßnahmen verfassungswidrig. Den link zu dem Urteil mit einem podcast finden Sie hier (das Urteil selbst werden wir im Original auf der Website des Corona-Ausschusses und derjenigen der Schadensersatzklage veröffentlichen)
Nicht ein einziges der bislang in Deutschland über Eilanträge entscheidenden Verwaltungsgerichte, erst Recht nicht das Bundesverfassungsgericht war bisher in der Lage, diese natürlich genauso für Deutschland geltende Feststellung zu treffen. So sieht Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit durch ein ecuadorianisches Gericht für ein deutsches Gericht aus.
V. Nichtigkeitsklage wegen Impfstoff und Verfassungsbeschwerde eines deutschen Richters wegen der Demokratie und Rechtsstaat zerstörenden
Maßnahmen der faktisch von der Davos-Clique gekidnappten Bundesregierung
1.
Parallel zu all diesen Bemühungen arbeitet die italienische Kollegin Dr. Renate Holzeisen mit unserer und der Sachverständigen Hilfe an einer Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission wegen der Zulassung der faktisch ungetesteten und hochgefährlichen Impfstoffe, bei denen es sich jedenfalls soweit es die Hersteller Bioentech/Pfizer und Moderna in Wahrheit um – verbotene – genetische Experimente am Menschen handelt. Außerdem ermitteln in Italien die sehr gut ausgebildeten und schlagkräftigen anti-Mafia Staatsanwälte unter anderem gegen die WHO und deren italienische Statthalter. In Frankreich wird deshalb an einer Klage beim Gerichtshof für Menschenrechte gearbeitet.
2.
Außerdem hat ein deutscher Richter (mit dem wir in Kontakt stehen) eine Verfassungsbeschwerde wegen der die Demokratie und den Rechtsstaat zerstörenden Blindflug-Maßnahmen der faktisch gekidnappten Bundesregierung eingereicht und hofft dabei, daß – entgegen allen konkreten Hinweisen – die Spitze des Verfassungsgerichts noch nicht gleichgeschaltet ist. Diese Verfassungsgerichte haben wir auf 2w020news veröffentlicht, und sie kann von Jedermann eingereicht werden.
2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/Verfassungsbeschwerde-Richter-anonym-30122020.pdf
Wir informieren sie fortlaufend weiter, ggf. auch mit Videos (wobei insoweit die Gefahr besteht, daß diese gelöscht werden) über die juristische Entwicklung. Gleichzeitig müssen wir alle daran arbeiten, die wahren Tatsachen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Wir werden gewinnen, weil wir gewinnen müssen.
Mit den besten Grüßen
Dr. Reiner Fuellmich, LL.M.
- Rechtsanwalt –
PS: Da sich die Lage in den Gerichten ständig schnell weiter entwickelt, und wir voraussichtlich in mindestens einem der laufenden anglo-amerikanischen Verfahren jetzt auch mit eigenen Schriftsätzen in Erscheinung treten werden, beabsichtigen wir im Februar Zoom-Konferenzen für die von uns vertretenen Mandanten durchzuführen, im Rahmen derer wir mit einigen der hier und in den anglo-amerikanischen Ländern beteiligten Anwälte sowie Prof. Dr. Martin Schwab diskutieren und auch Fragen aus dem Chat beantworten werden. Informationen zu diesen geplanten Zoom-Konferenzen erhalten alle unsere Mandanten rechtzeitig per E-Mail.