Newsletter vom 25.11.2020

Newsletter Kanzlei Dr. Fuellmich

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt eine Reihe von Überschneidungen betreffend diejenigen
Konzernstrukturen, derer sich die großen Investoren in die Tech- und
Pharmazeutische Industrie bedienen (sie haben außerdem in die
sogenannten Leit- oder Mainstream-Medien investiert), um ihre
Machtpositionen global auszubauen und zu zementieren, und den
Rechtsstreiten, die wir gegen kriminelle Finanzkonzerne wie die –
angeblich systemrelevante (für die Konzernlandschaft systemrelevant,
nicht für das Volk) – Deutsche Bank oder halbstaatliche Unternehmen wie
VW geführt haben und weiter führen. Das wichtigste Merkmal ist
dasjenige der faktischen politischen Machtübernahme durch quasi
oligarchische Konzernstrukturen, was dann bis hinein in die Gerichte
wirken kann. Insoweit war die Formulierung von Angela Merkel, wir
bräuchten eine „marktkonforme Demokratie“ kein Versprecher, sondern
sie beschrieb das, was aus ihrer Sicht bereits Realität geworden war.
Den Hintergründen dieser „marktkonformen Demokratie“, wie sie auch
und insbesondere von anderen Privatunternehmen wie z.B. dem
Weltwirtschaftsforum (dem Treffpunkt der selbsternannten Politik-Eliten
und der selbsternannten Konzerneliten) im Rahmen des sogenannten
„Great Reset“ nun auch offen propagiert wird, gehen wir und andere,
weltweit mit uns vernetzte Anwälte nach.


Newsletter-Themen im Überblick:

Corona status quo: erste PCR Klage ist anhängig gemacht worden

Deutsche Bank:
a. LG Hamburg, Az. 311 O 303/08, verkündet 04.11.2020
b. OLG Koblenz vom 20.11.20, Az. 8 U 578/17


Wer bei der Aufarbeitung des Corona-Skandals mitwirken will, muss sich
zu allererst informieren. Und das ist über die sogenannten Leit- oder
Mainstream-Medien kaum oder gar nicht möglich. Denn (s.o.) dieselben
Investoren, die in die Tech- und Pharmaindustrie investiert haben, haben
auch sehr viel Geld in diese Medien investiert. Wir als Anwälte wollen
möglichst viele Menschen, insbesondere Juristen in die Lage versetzen,
die wahren Tatsachen durch gerichtliche Aufklärung ans Licht zu
bringen. Zusammenfassend aber können wir bereits jetzt sagen: Nach
unserer Einschätzung, welche auf den Aussagen von Experten insbesondere
aus Wissenschaft, Medizin, Wirtschaft und Psychologie beruhen, die wir
seit dem 10.07.2020 im Rahmen des Berliner Corona-Ausschusses angehört
haben, haben wir es bei der angeblichen Corona-Pandemie mit einer
inszenierten Pandemie zu tun:

I.
D.h.: Lobbyisten für die Tech- und die Pharmazeutische Industrie und
diejenigen Personen, die in diese Industrien sehr viel Geld investiert
haben (allen voran z.B. Bill Gates), haben seit 10 Jahren zu
verschiedenen, immer wiederkehrenden Gelegenheiten massiv erfolgreich
auf die bei diesen Veranstaltungen anwesenden Spitzenpolitiker der
nationalen Politik eingewirkt, z.B. im Rahmen der Veranstaltungen des
Weltwirtschaftsforums (WWF, und zwar dort vor allem) und des
Weltwährungsfonds, zweier nicht staatlicher Organisationen, sowie des
Global Preparedness Monitoring Board, eines gemeinsamen Arms der WHO und
der Welt Bank. Das Ergebnis dieser Vermischung von Politik und
Konzerninteressen ist, dass weite Teile der Politik immer mehr von
Konzerninteressen bestimmt werden, ja sogar zentrale hoheitliche
Aufgaben inzwischen von Konzernen wahrgenommen werden. Wichtigstes
Beispiel ist insoweit die Tatsache, dass das zentrale, für die
Demokratie entscheidende Grundrecht der Meinungsfreiheit inzwischen
faktisch von den globalen Akteuren der sozialen Medien, wie Facebook,
YouTube, Twitter nach Belieben außer Kraft gesetzt wird – nicht mehr
von den dafür eigentlich zuständigen Hoheitsträgern der Staaten.

Noch im Herbst des vergangenen Jahres gab es mit dem Event 201 eine von
vielen „Übungen“ der sogenannten Eliten von Politik und Wirtschaft,
einberufen vom Weltwirtschaftsforum, dem Johns Hopkins Center for Health
Security und der Bill & Melinda Gates Foundation, im Rahmen derer die
dann wenige Monate später, im März 2020 inszenierte Corona-Pandemie
durchgespielt wurde. Deutschland war offenbar von Anfang an wegen der
weltweit bekannten Disziplin der Deutschen als role model ausgewählt
worden, damit alle anderen Länder anhand des deutschen Beispiels
erkennen würden, wie wichtig es ist, den lockdown, die Maskenpflicht,
social distancing usw. zu befolgen. Deshalb hatte noch im Mai 2019 im
Rahmen einer Veranstaltung der deutschen Regierungspartei CDU zu
„Global Health“ die Lobbyisten der Pharma- und der Tech Industrie
(der inzwischen hochumstrittene, weil mit offenbar gefälschter
Dissertation arbeitende Prof. Dr. Drosten vom Berliner Charité
Krankenhaus, Prof. Wieler, Tierarzt und Leiter des RKI, sowie der
ebenfalls hochumstrittene Dr. Tedros, Philosoph und Leiter des WHO,
sowie die Cheflobbyisten der Bill & Melinda Gates Foundation und des
Wellcome Trust) massiv auf die deutsche Bundesregierung eingewirkt.
Anfang 2020 waren es dann genau diese Personen, welche die Pandemie
verkündeten.

II.
Inzwischen hat die WHO unter dem Eindruck insbesondere der Arbeit des
weltweit meistzitierten Wissenschaftlers Prof. John Ioannidis zugestehen
müssen, dass die Mortalität, d.h.: die Gefährlichkeit des angeblich
neuen Virus mit 0,14% derjenigen einer normalen Grippe entspricht, und
es bestehen nach wie vor Zweifel, ob dieses neue Virus jemals in
wissenschaftlich korrekter Weise isoliert wurde. Gleichzeitig ist
unübersehbar geworden, dass die Corona-Maßnahmen weltweit zu einer nie
dagewesenen Welle der Zerstörung von Gesundheit und Wirtschaft geführt
haben, ein deutscher Pfarrer bezeichnet das Geschehen in einer im
Internet abrufbaren Predigt als Dritten Weltkrieg, nur gibt es eben
keine Übersterblichkeit und kann insbesondere in Deutschland niemand
erkennen, wo denn nun Corona-Kranke und Tote sein sollen, welche das
Gesundheitssystem überfordern – Einzig Corona-Maßnahmen- Tote und
-Kranke sind überall nachweisbar (in Form von sprunghaft gestiegenen
Suizidzahlen, nicht durchgeführten Operationen, sprunghaft
angestiegenen Fällen häuslicher Gewalt, nicht durchgeführten Reha-
und Vorsorgemaßnahmen). Hier finden Sie einen Link zu dem –
geleakten, aber in seiner Echtheit unstreitigen und auch von der
Bundesregierung in keiner Weise inhaltlich angegriffenen – sogenannten
„Fehlalarmpapier“ des BMI, welches bereits vor Monate genau
erkannte, wie verheerend die Maßnahmen-Schäden sein würden:

Link zum
PDF-Fehlalarm

Das heißt: Das einzige Mittel, mit welchem die Bevölkerungen davon
abgehalten werden können, nachzudenken und Fragen zu den offiziell von
den Mainstreammedien propagierten zu stellen, ist die nach wie vor von
Teilen der Politik und ihren Helfern geschürte Panik. Und diese Panik
kann nur noch anknüpfen an die mit Hilfe von PCR-Tests angeblich
festgestellten Infektionszahlen. Denn dass die Horrorbilder aus Bergamo
und New York fast nichts mit einem Corona-Virus, dafür aber fast alles
mit der Panikmache und medizinischer Falschbehandlung und der falschen
Berichterstattung der Mainstream Medien (in welche die Verantwortlichen
für diesen Skandal ebenfalls erhebliche Geldbeträge investiert haben)
zu tun haben, haben uns die von uns angehörten Experten aus Italien und
den USA berichtet. Wie die Panik-Maschine von der Regierung mit allen
Mitteln auch des Psychoterrors funktioniert, können Sie aus dem –
geleakten, aber in seiner Echtheit unstreitigen und auch von der
Bundesregierung in keiner Weise inhaltlich angegriffenen – Link zum
sogenannte (geleakten) Panik-Papier“ des Innenministeriums erkennen:

www.abgeordnetenwatch.de/blog/informationsfreiheit/das-interne-strategiepapier-des-innenministeriums-zur-corona-pandemie

Tatsächlich aber können und dürfen PCR-Tests nicht zu diagnostischen
Zwecken eingesetzt werden. Dies hat der Erfinder des PCR-Tests, der
Nobelpreisträger Kary Mullis wiederholt mit sehr deutlichen Worten
erklärt, die hierzu existierenden Videos sind eindrucksvoll: Ein
positiver PCR-Test bedeutet rein gar nichts betreffend eine Infektion.
Dies um so weniger, wenn die Vergrößerungszyklen, mit deren Hilfe man
die für das menschliche Auge unsichtbaren Fragmente von Molekülen, die
mit dem Abstrich genommen werden, höher als 35 liegen, denn schon
grundsätzlich „erkennt“ der Test nicht den Unterschied zwischen
lebenden und toten Fragmenten, wobei die toten Fragmente auch Reste des
Kampfes des körpereigenen Immunsystems gegen eine Erkältung sein
können. Allerspätestens ab 35% Zyklen erkennt der Test alles Mögliche
als positiv auch Papayas, Ziegen und Chicken Wings. Der sogenannte
„Drosten“-Test, welcher von Drosten und der WHO weltweit zur
Erkennung von Infektionen mit dem Wuhan-Virus vermarktet wurde, ist auf
45 Zyklen eingestellt. Der ehemalige Chief Science Officer und
Vizepräsident von Pfizer Dr. Mike Yeadon hat dringend dazu
aufgefordert, diesen Test sofort einzustellen, der einzige Zweck dieser
Tests sei die Verursachung von Panik, um die Bevölkerung unter
Kontrolle zu behalten. Genauso sehen das alle internationalen
wissenschaftlichen Experten, welche der Corona-Ausschuss angehört hat.
Hier finden Sie einen Link zu drei Veröffentlichungen von ihm

lockdownsceptics.org/lies-damned-lies-and-health-statistics-the-deadly-danger-of-false-positives/

lockdownsceptics.org/what-sage-got-wrong/

III.
Die Anwaltsgruppe, welche hier in Deutschland haftungsrechtlich gegen
die Verantwortlichen für diese Panik vorgeht, wird auch in Deutschland
in diesen Tagen Klagen einreichen, und zwar insbesondere wegen der
PCR-Tests, damit gerichtlich mit Hilfe von Sachverständigen geklärt
wird, dass die Behauptungen der Herre Drosten, Wieler und der WHO
betreffend die PCR-Tests als Gradmesser für Infektionen vorsätzlich
falsch sind. Denn: Ohne PCR-Tests gibt es keine Pandemie, bzw.: Es gibt
keine Corona-Pandemie, sondern nur eine PCR-Test-Pandemie.

Einen Link zu unserer ersten entsprechenden PCR-Test-Klage, die beim LG
Berlin anhängig ist, finden Sie hier:

Link zum
PDF-Klage

Weil nur dass angloamerikanische Rechtssystem über class actions
verfügt, und dort außerdem das in der Praxis sehr gut funktionierende
Beweisrecht mit der sogenannten pre trial discovery existiert, sammeln
wir außerdem hier in Deutschland alle Ansprüche von Unternehmern, die
wegen der PCR-Test basierten Lockdowns Schäden erlitten haben. Dafür
nehmen wir die Namen, Adressen und den Geschäftszweck der Unternehmen
oder des Unternehmers auf.

Dasselbe raten wir auch allen Kollegen im Ausland: Organisieren Sie
sich, und nehmen Sie die Schadensersatzansprüche ihrer durch die
Lockdowns geschädigten Unternehmer auf; am Einfachsten ist ein
Vergleich der Umsätze, bzw. des Gewinns 2019 von März bis Juni mit den
Umsätzen, bzw. Gewinnen in 2020. Von uns bekommen Sie die Informationen
darüber, wie die hier in Deutschland und in den USA anhängig gemachte
Rechtsstreite sich entwickeln, und ob und wann ggf. in den USA oder
Kanada eine class action zugelassen wird, in welche dann alle in
gleicher Weise durch die weltweiten Lockdowns Geschädigten eintreten
können. Von uns bekommen Sie auch die Gutachten und Zeugenaussagen, die
Sie benötigen, damit Sie ggf. in Ihrem eigenen Land klagen können
wegen

der Maskenpflicht (die Masken sind nicht nur ungeeignet zum Schutz vor
Viren, sondern hochgefährlich, insbesondere für Kinder),
der PCR-Tests (Sie können entweder hier in Deutschland, aber ggf. auch
in ihrem eigenen Land jedenfalls Drosten und Wieler wegen der falschen
Tatsachenbehauptungen betreffend die PCR-Tests auf Schadensersatz
verklagen)

Wir arbeiten sehr eng mit einer Reihe von hochkompetenten und
schlagkräftigen Kollegen und Organisationen in den USA und Kanada
zusammen, damit dort schnellstmöglich eine – allerdings sehr gut
vorbereitete – Klage eines US- oder kanadischen Geschädigten
eingereicht werden kann, und diese Klage dann als Sammelklage zugelassen
wird. Grundlage wird unsere Blaupause, nämlich die von uns inzwischen
beim LG Berlin anhängig gemachte Klageschrift sein.

IV.
Bei der Deutschen Bank handelt es sich um einen der Konzerne, welcher
– als systemrelevant für die „andere – Konzernoligarchen-
Seite“ – glaubt, über dem Gesetz zu stehen. Jedoch kann selbst sie
trotz alle politischen Rückendeckung für die von ihr in den
vergangenen Jahrzehnten begangenen Straftaten nicht darauf bauen, daß
jedes Gericht sie vor der berechtigten Inanspruchnahme durch die von ihr
betrogenen Personen schützen werde. Mit Urteil vom 04.11.20 hat das LG
Hamburg zum Az. 311 O 303/08 nach Beweisaufnahme einer
Vollstreckungsgegenklage des Verbrauchers stattgegeben und eine
Widerklage der Bank abgewiesen. Dort stellt das Gericht außerdem fest,
daß – wären die (absurden) Behauptungen der Bank wahr, wonach sie
Kunden Geld ohne Darlehensvertrag zur Verfügung stellt in der Hoffnung
darauf, dass schon noch irgendwann ein dazu passender Darlehensvertrag
geschlossen werde – es völlig an einem Darlehensvertrag gehlen
würde.

Mit Urteil des OLG Koblenz vom 20.11.20 zum Az. 8 U 578/17 hat das OLG
Koblenz zwar eine Vollstreckungsgegenklage der Darlehensnehmer
abgewiesen, dennoch handelt es sich um einen Pyrrhus-Sieg der Bank. Denn
die Klagabweisung erfolgt allein deshalb, weil die Darlehensnehmer in
jenem Sonderfall den Verstoß der Bank gegen ein Verbotsgesetz
nachträglich durch eine Vielzahl von Schreiben genehmigt haben sollen.
In der Sache selbst aber stelle das OLG Koblenz schlussendlich nach
umfangreicher Beweisaufnahme für alle anderen sogenannten
Vollmachtsfälle entscheidend fest:
Der Vertragsschluss erfolgt entgegen den – offensichtlich falschen –
Behauptungen der Deutschen Bank nicht erst dadurch, dass die Bank die
Darlehensnehmer nachträglich hierüber durch Zusendung der
Vertragsunterlagen informiert, sondern – spätestens – dadurch, dass
die Bank Überweisungen mit dem auf dem Konto der Darlehensnehmer zur
Verfügung gestellten Geld ausführt,
Für von der Bank behaupteten Vereinbarungen über „Vorabauszahlungen
mit Rückbuchungsermächtigung“ (die Bank behauptet allen Ernstes,
dass es bei ihr üblich sei, dass Personen, die gar keine Kunden sind,
von ihr Geld ohne Darlehensvertrag zur Verfügung gestellt bekommen, in
der bloßen Hoffnung darauf, dass sie schon noch irgendwann später
einen dazu passenden Darlehensvertrag schließen werden) spricht nichts,
die entgegenstehenden Behauptungen ihres Mitarbeiters Bernhard Scheck
sind „nicht glaubhaft“ = gelogen.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Fuellmich

(Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
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