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Pressemitteilung des BGH vom 22.03.2011, Az. XI ZR 33/10

Der Bundesgerichtshof hat in einem spektakulären und wegweisenden Urteil am 22.03.11 entschieden, dass die Deutsche Bank mehr als eine halbe Million Euro Schadensersatz an ein Unternehmen zahlen muss, weil sie den betroffenen Unternehmer nicht ausreichend über die immensen Risiken eines hochspekulativen Zinswettengeschäfts aufgeklärt hat.

Der betroffene Unternehmer hatte sich nach Beratung durch die Deutsche Bank für den Abschluss eines sog. „spread ladder swap“-Geschäftes entschieden, bei dem der Anleger auf den Abstand zwischen der Zinskurve für eine kurzfristige Geldanlage und der Zinskurve einer längerfristigen Geldanlage wettet. Schon kleine prozentuale Veränderungen im Abstand zwischen den verschiedenen Zinskurven können zu horrenden Verlusten führen.

Der konkrete Fall ist deshalb so brisant, weil er nur die Spitze des Eisberges darstellt. Swaps - also Wetten auf Währungs- und Zinskurven - waren jahrelang für zahlreiche Banken, wie etwa die Deutschen Bank, die Commerzbank, die LBBW, die Hypovereinsbank und so manche Sparkasse, ein äußerst lukratives Geschäft. Allein die Deutsche Bank hat an etwa 200 Mittelständler und Kommunen Zinsswaps verkauft, die sich negativ entwickelten und für Unternehmen und öffentliche Haushalte zu zum Teil atemberaubenden finanziellen Schäden geführt haben. Der Gesamtschaden ist kaum abzusehen, dürfte nach Schätzungen aber mehr als eine Milliarde Euro betragen. Allein die Stadt Pforzheim hat mit den hochriskanten Geschäften etwa 56 Millionen Euro verloren!

Die Bundesrichter bemängelten in ihrem Urteil, dass die Bank einem schwerwiegenden Interessenkonflikt ausgesetzt gewesen sei - ohne darüber aufgeklärt zu haben. Denn bei der Zinswette ist der Gewinn der Bank der spiegelbildliche Verlust des Kunden. Die Deutsche Bank konnte also als Partnerin der Zinswette nur dann einen Gewinn erwirtschaften, wenn der Kunde einen entsprechenden Verlust erlitt.

In den Unterlagen der Deutschen Bank wurde zwar darauf hingewiesen, dass das Risiko "theoretisch unbegrenzt" sein könne. Doch diese gedruckte Warnung der Bank genügte dem elften Senat des BGH unter dem Vorsitz des Richters Wiechers nicht, um von einer anleger- und risikogerechten Aufklärung sprechen zu können. Im Gegenteil: Der BGH urteilte, dass die Deutsche Bank ihrem Kunden hätte klarmachen müssen, dass das Risiko "keinesfalls hypothetisch, sondern real und ruinös" sei, wie es der Vorsitzende Wiechers in der Urteilsbegründung überdeutlich fomulierte.

Da auch andere Swap-Geschäfte ähnlich funktionieren, wie der „spread ladder swap“ dürfte das Urteil auch Auswirkungen auf andere Swap-Geschäfte haben. Deshalb können sich von nun an möglicherweise alle enttäuschte Swap-Kunden auf dieses BGH-Urteil berufen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Den Link zur Pressemitteilung des BGH finden Sie hier


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