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Dr. Reiner Fuellmich in der NDR-Sendung „Markt“ vom 14.03.2011

Das NDR-Fernsehen hat sich erneut in einer Dokumentation in der Sendereihe „Markt“ mit dem Thema Bankenhaftung bei Schrottimmobilienfinanzierungen befasst. Aufhänger der Sendung waren sieben von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fuellmich erstrittene Urteile des OLG Oldenburg gegen die Deutsche Bank vom 10.03.11, in welchen das Gericht zu dem Ergebnis kam, dass die Deutsche Bank Anfang der Neunziger Jahre entgegen allen anders lautenden Behauptungen wusste, dass ihre Darlehensnehmer vom Vertrieb über die wahre Höhe der anfallenden Maklerprovisionen getäuscht wurden. Die Bank wusste positiv (eine aufgrund ihrer ständigen Zusammenarbeit mit dem Vertrieb/Verkäufer bestehende Vermutung ihrer Kenntnis konnte sie nicht widerlegen), dass ihren Darlehensnehmern nur eine 3,42% betragende Maklerprovision offengelegt und als abschließend zugesichert wurde, während in Wahrheit eine weitere, ihr bekannte 18,24% betragende Vertriebsprovision in den Kaufpreis einkalkuliert war, die die Werthaltigkeit der Immobilie deutlich reduzierte.

Der Bericht enthält nicht nur ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Fuellmich, sondern lässt auch zwei Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fuellmich stellvertretend für eine große Zahl von Geschädigten des Schrottimmobilienskandals der Neunziger Jahre zu Wort kommen.

Der Beitrag kann unter folgendem Link in der „NDR-Mediathek“ abgerufen werden:

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